Feuerungsanlagen müssen nach der Inbetriebnahme und periodisch, in der Regel einmal alle zwei Jahre, durch den Feuerungskontrolleur geprüft werden. Das verlangt die Luftreinhalteverordnung (Art. 13, LRV). Diese Kontrollen helfen, unsere Atemluft sauber zu halten und Energie einzusparen. Und sie tragen dazu bei, dass die Heizkosten niedrig bleiben. Die amtliche Kontrolle Ihrer Oel-, Gas- oder Holzfeuerung wird im Auftrag der Gemeinde durch uns als Fachstelle Amtliche Feuerungskontrolle durchgeführt.
Amtliche Feuerungskontrollen sind gebührenpflichtig. Nach der Kontrolle erhalten Sie – gemäss Gebührenordnung der Gemeinde – eine Rechnung mit dem Feuerungsrapport. Bitte beachten Sie, dass für angekündigte Kontrollen, die wegen Abwesenheit bzw. verschlossenen Türen nicht durchgeführt werden konnten, eine Umtriebsentschädigung verrechnet wird.
Für Ihre Unterstützung, eine bessere Luftqualität zu erreichen, dankt Ihnen die Umwelt.
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